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Gas GVV

Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV

Ergänzende Bedingungen für die Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV

Ergänzende Bedingungen für die Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV ab 01.09.2011

Bekanntmachung der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG (SWE)

Bekanntmachung der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG (SWE)

A. Öffentliche Bekanntmachung der SWE als Grundversorger

1. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) sowie die Ersatzversorgung (§ 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)", BGBI. 2006, Teil I, S. 2396 ff. Die Sondervertragsverhältnisse bleiben unberührt.

2. Zusätzlich zur GasGVV veröffentlichen die SWE die ab sofort gültigen Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV, die die bisher geltenden Ergänzenden Bestimmungen ersetzen. Hierin sind u. a. Abrechnung und Zahlungsweise geregelt.

3. Die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen gelten für alle Grundversorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck.

4. Des Weiteren gelten die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen auch für alle Grundversorgungsverträge mit Letztverbrauchern über die Belieferung mit Erdgas in Niederdruck, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVB-Gas V abgeschlossen wurden. Diese Vertragsanpassung erfolgt mit Wirkung des auf diese Bekanntgabe folgenden Tages (§ 115 Abs. 2 S. 3 EnWG, § 23 GasGVV).


B. Öffentliche Bekanntmachung der SWE als Netzbetreiber

1. Mit Wirkung zum 08.11.2006 erfolgen der Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher in Niederdruck (§ 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz) auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)", BGBI. 2006, Teil I, S. 2485 ff.

2. Zusätzlich zur NDAV veröffentlichen die SWE die ab sofort gültigen Ergänzenden Bedingungen zur NDAV, die die bisher geltenden Ergänzenden Bestimmungen ersetzen. Hierin sind u. a. die Kosten für Netzanschlüsse sowie die Baukostenzuschüsse für die Versorgungsanlagen der SWE geregelt.

3. Die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für am 08.11.2006 bestehende Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Versorgungsnetz der SWE zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.

4. Die SWE verlangen hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der NDAV. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NDAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NDAV).

Die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV sowie die NDAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV liegen zur Einsicht und Mitnahme in unserem Kundencenter aus und können dort unter Tel. 0711-3907-200 angefordert werden. Sie sind außerdem auf dieser Seite unten veröffentlicht.

Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG

Esslingen, den 25.01.2007

Hier können Sie die GasGVV herunterladen. 

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH vom 26. Oktober 2006 (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)

(Ergänzende Bedingungen GVV)

 

Hier können Sie die NDAV herunterladen.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck im Versorgungsnetz der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH vom 1. November 2006 (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)

(Ergänzende Bedingungen NDAV)