Benötige ich einen bedarfs- oder verbrauchsabhängigen Energieausweis?
(vom 30.04.2019)
Nach § 16 der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Bauherren, Verkäufer, Verpachter, Leasinggeber und Vermieter für ihr Gebäude einen bedarfs- oder verbrauchsabhängigen Energieausweis erstellen lassen.
§ 16 Energieeinsparverordnung
Nach § 16 EnEV müssen Bauherren für Ihren Neubau grundsätzlich einen Energieausweis erstellen lassen, sobald das Gebäude fertiggestellt ist. Eigentümer von Altbauten benötigen dann einen Energieausweis, wenn sie verkauft, verpachtet, verleast oder vermietet werden sollen.
Der Energieausweis ist die energetische Bewertung einer Immobilie. Er teilt Gebäude in verschiedene Energieeffizienzklassen ein. Dadurch lässt sich die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert vergleichen.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Welcher Energieausweis für Sie der richtige ist hängt von Baujahr, Größe und Nutzen Ihres Gebäudes ab. Der bedarfs- und verbrauchsabhängige Energieausweis unterscheiden sich in der Art der Erstellung und im Inhalt.
Bedarfsabhängiger Energieausweis
Der Bedarfsabhängige Energieausweis ermittelt mithilfe von Berechnungsprogrammen den Energiebedarf des Wohngebäudes, unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner.
Er ist verpflichtend für:
- Neue Wohngebäude.
- Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Hinweise auf Modernisierungen.
- Ein theoretischer Bedarf wird errechnet.
Verbrauchsabhängiger Energieausweis
Grundlage für die Berechnungen ist der Energieverbrauch der Bewohner. Daher hängen hier die Ergebnisse entscheidend von individuellem Nutzungsverhalten ab.
Er kann erstellt werden für:
- Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1.November 1977 einhalten.
- Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen.
- Nichtwohngebäude.
Ihre Vorteile:
- Der verbrauchsabhängige Energieausweis ist günstiger in der Erstellung.
- Sie erhalten erste Hinweise auf Modernisierungen.
Wer erstellt meinen Energieausweis?
Energieausweise können von Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Das sind speziell geschulte Energieberater nach § 21 der EnEV.
Wenn Sie sich nach der Erstellung eines Energieausweises dafür entscheiden, eine der vorgeschlagenen Modernisierungen durchzuführen, beantragen sie für Sie die Fördermittel.
Die Energieeffizienz-Experten der SWE beraten Sie gerne und erstellen für Sie bedarfs- und verbrauchsabhängige Energieausweise.
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