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Checkliste Heizungstausch: Woran erkenne ich, ob die Heizung in meinem Mehrfamilienhaus erneuert werden muss?

(vom 14.10.2020)

Die Notwendigkeit eines Heizungstauschs kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Mit unserer Checkliste prüfen Sie ganz einfach selbst, ob Ihre alte Heizungsanlage ausgetauscht werden sollte.

veraltete Heizung

Im Erklärvideo erklärt unser Experte, woran Sie erkennen, ob die Heizung im Mehrfamilienhaus erneuert werden muss

Ob der Einbau einer neuen Heizung sinnvoll oder sogar notwendig ist, kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Es gibt gesetzliche Austauschpflichten, wenn eine Heizung in die Jahre gekommen ist und den Anforderungen der aktuellen Energie-Gesetze nicht mehr entspricht. Der Austausch kann aber auch einfach aufgrund zu hoher Heizkosten aus wirtschaftlicher Sicht oder aufgrund der Versorgungssicherheit von Vorteil sein.

Heizungstausch

Über 40 Prozent der Heizungen in deutschen Mehrfamilienhäusern sind älter als 20 Jahre, zwei Drittel davon sogar älter als 25 Jahre. 70 Prozent dieser Heizungen heizen ineffizient.

SWE-Checkliste: Brauche ich eine neue Heizungsanlage?

Wenn einer oder mehrere Punkte unserer Checkliste zutreffen, sollten Sie über den Einbau einer neuen Heizanlage nachdenken.

1. Ihre Heizungsanlage ist älter als 15-20 Jahre

Heizkörper älter als 15 Jahre

Liegt der Einbau Ihrer Heizungsanlage bereits 15 Jahre zurück, raten Experten zum Heizungstausch. Dies wird in der Praxis natürlich kaum umgesetzt und ist auch nicht zwingend notwendig. Gesetzlich geregelt ist jedoch, dass eine Heizung nach 30 Jahren ersetzt werden muss.

Regelungen des Gebäudeenergiegesetz zum Heizungstausch

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beinhaltet eine Austauschpflicht für alte Heizungsanlagen, die nicht energieeffizient heizen. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden.

Die Austauschpflicht gilt…

  • für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel.
  • und einer Nennleistung ab 4 kW.
  • Betroffen sind sowohl Erdgas- als auch Ölheizungen.

Die Regelung gilt nicht…

  • für Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel, die aber in dieser Zeit eher selten eingebaut wurden.
  • Ausgenommen sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus seit 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sofern das Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen aufweist. Hat das Gebäude mehr als zwei Wohnungen oder wurde nach dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt, muss auch hier ein Austausch erfolgen.
  • Eine Ausnahmeregelung besteht immer dann, wenn der Austausch unwirtschaftlich ist, zum Beispiel, wenn ein Haus in der Heizperiode kaum genutzt wird oder wenn ein Abriss ansteht.

UNSERE EINSCHÄTZUNG: Aus wirtschaftlicher Sicht ist in der Regel ein Austausch nach 20 Jahren sinnvoll und empfehlenswert.

 2. Ihre Heizungsanlage verliert Wärme

Wärmeverlust

Manche Heizungsanlagen geben zu viel Wärme direkt in ihrem Aufstellraum ab, da die Heizungsrohre nicht gut verkleidet sind. Besonders im Keller geht Wärme, aufgrund der geringen Dämmung der Räumlichkeit, schnell verloren. Dies führt wiederum zu einem Wärmeverlust im ganzen Haus.

Tipp: Prüfen Sie die Temperatur im Aufstellraum der Heizungsanlage! Ist diese über 33 Grad? Dann sollten Sie handeln.

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Heizung-Haus-Bubble

3. Ihre Heizung ist anfällig für Schäden

Rohrzange

An Ihrer Heizungsanlage müssen in Zukunft größere Reparaturen durchgeführt werden oder die Heizung musste bereits mehrfach repariert werden. Sind bei Ihnen z.B. folgende Reparaturen in letzter Zeit angefallen?

  • Brennertausch
  • Flicken der Kesselglieder
  • Pumpentausch

4. Ihre Heizung ist nicht ökologisch 

CO2

Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte mit Klimapaket der Bundesregierung samt CO2-Preis stellen sich viele Wohnungseigentümer die Frage wie die Auswirkungen auf ihre Heizungsanlage sind. Alte Heizungen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, weisen besonders hohe Emissionswerte auf.

Einige Heizkessel sind auch einfach zu alt, um emissionsarm arbeiten zu können. Viele Gas- und Ölheizkessel arbeiten auf Grundlage der mittlerweile veralteten Techniken von Konstant- und Niedertemperatur. Viel effizienter ist die Brennwerttechnik. Ab 2026 gilt daher nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Einbau-Verbot für neue Ölheizungen. Ölheizkessel dürfen dann nicht mehr installiert werden.

Sie fragen sich jetzt wie Sie herausfinden sollen, ob Ihre Heizung hohe Emissionswerte aufweist? TIPP: Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger.

5. Ihre Heizkosten sind zu hoch 

Euro

Sind Ihre Heizkosten dauerhaft zu hoch, sollten Sie über den Einbau einer neuen, effizienteren Heizungsanlage nachdenken.

In manchen Fällen kann auch ein hydraulischer Abgleich dabei helfen, den Energieverbrauch Ihrer Heizungsanlage zu senken.

Kostenlose Checkliste als PDF herunterladen

Vorschau Checkliste

Checkliste-Heizungstausch

Ein Punkt oder mehrere Punkte auf unserer Checkliste treffen zu? Wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen in Abhängigkeit Ihrer Gebäudegröße.

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