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Energieeffizienzklassen: Die energetische Bewertung Ihres Gebäudes

(vom 02.05.2019)

Für jedes Gebäude, das vermietet oder verkauft werden soll, muss ein Energieausweis erstellt werden. Hierbei wird festgestellt, welcher Energieeffizienzklasse es angehört.

Energieeffizienzhaus

Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes hilft Käufern und Mietern dabei, auf einen Blick zu erkennen, ob eine Immobilie energieeffizient ist oder nicht. In welche Klasse ihr Gebäude eingestuft ist, müssen Eigentümer immer offen darlegen.

Was sind Energieeffizienzklassen? 

Energieeffizienzklassen für Gebäude sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV § 16) seit 2014 gesetzlich geregelt. Sie geben an, wieviel Energie ein Haus verbraucht.

EnEV

Die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes wird bei der Erstellung eines Energieausweises oder Sanierungsfahrplans ermittelt und vermerkt. Für alle Verkäufer, Vermieter und Verpächter ist ein Energieausweis Pflicht.

Die Energieeffizienzklassen sind in A+ bis H unterteilt. Die Klasse, in die Ihr Gebäude eingeordnet wird, errechnet sich nach dem Energiebedarf. Entscheidend ist  also wieviel Energie nötig ist, um das Gebäude zu beheizen. Das bedeutet, je niedriger der Energiebedarf ist, umso besser ist die Energieeffizienzklasse oder je höher der Energiebedarf, umso schlechter die Effizienzklasse.

Wie wird die Energieeffizienzklasse ermittelt?

Die Skala der Energieeffizienzklassen zeigt die Abhängigkeit der Klasse vom Energieverbrauch eines Gebäudes. Der Verbrauch wird in 0 bis >250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angegeben. A+ ist die bestmögliche Klasse mit dem niedrigsten Energieverbrauch, ab einem Verbrauch von 250 kWh oder mehr gilt ein Gebäude in Klasse H als nicht energieeffizient.

Energieeffizienzklassen

Was sagt die Energieeffizienzklasse über das Gebäude aus?

Für jede Klasse haben wir Beispiele aufgeführt:

Klasse A+ Besonders effiziente Energiesparhäuser, z.B. Passivhäuser.
Klasse A Niedrigstenergiehäuser, die mindestens die Anforderungen der EnEV 2016 erfüllen.
Klasse B Niedrigenergiehäuser und bessere Neubauten, die die EnEV 2014 erfüllen.
Klasse C Nach 1995 errichtete Häuser oder effizient sanierte Gebäude.
Klasse D-F Ältere Gebäude, die die Standards der Wärmeschutzverordnung 1995 oder 1982 erfüllen.
Klasse G Ältere Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden.
Klasse H Energetisch schlechte Altbauten, die nicht saniert wurden.

Je nach Baujahr eines Hauses wurden beim Bau die Anforderungen der damals geltenden Energieeinsparverordnung oder Wärmeschutzverordnung berücksichtigt. Das Gesetz ist jedoch im ständigen Wandel, um notwendige Maßnahmen für den Klimaschutz zu treffen. Nicht jedes Gebäude kann die beste Energieeffizienzklasse erreichen, allerdings kann eine energieeffiziente Sanierung einen Aufstieg bewirken.

Wie verbessere ich die Energieeffizienzklasse meines Gebäudes?

Für alle Hausbesitzer, die eine bessere Energieeffizienzklasse erreichen möchten oder müssen, lohnt sich eine energetische Gebäudesanierung.

Sanierungsfahrplan

Der erste Schritt zur energieeffizienten Sanierung eines Gebäudes ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Unsere Energie-Experten beraten Sie individuell und stellen den Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude aus.

Hier erfahren Sie mehr über den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg:

Falls für Ihr Gebäude bereits ein Sanierungsfahrplan erstellt wurde, können Sie diesem entnehmen, wie Sie weiterhin vorgehen sollten.

Wir informieren in unserem Blogbeitrag So gelingt die energetische Sanierung Ihres Gebäudes, wie es nach der Erstellung weitergeht.

Fördergelder

Energetische Sanierungen können mit Fördergeldern der KfW-Bank bezuschusst werden. Die SWE-Energieberater prüfen für Sie bei einer Förderberatung, welche Zuschüsse infrage kommen und stellen für Sie alle notwendigen Anträge.  

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