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Fördermittel für Sanierungen: Sichern Sie sich Steuererleichterungen, Kredite oder Zuschüsse für Ihr Haus

(vom 15.09.2020)

Bei der Sanierung eines Hauses gibt es viel zu beachten. Wer sein Vorhaben von einem Energieberater begleiten lässt, ist auf der sicheren Seite. Dann klappt es auch mit der staatlichen Förderung.

Fördermittel für Sanierungen

Ob neue Heizung, Dachdämmung oder Austausch der Fenster: Sanierungen kosten Geld. Um Hausbesitzer dabei zu unterstützen, gibt es Fördergelder vom Staat – und zwar in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuererleichterungen.

Die KfW fördert umfassende Sanierungen, die zu einem sogenannten KfW-Effizienzhaus- Standard führen, genauso wie Einzelmaßnahmen. Zu diesen zählen zum Beispiel Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster und Außentüren, oder die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage.

Vom BAFA gibt es Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Dazu zählen Solarthermieanlagen, effiziente Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Erneuerbare- Energien-Hybridheizungen und Gas-Hybridheizungen, also Erdgasheizungen, die mit einem erneuerbaren Energieträger, z.B. Solarthermie oder Biomasse, kombiniert werden. Ein eigenes Förderprogramm des BAFA gibt es für den Austausch von alten Heizungspumpen sowie für den hydraulischen Abgleich an der Heizungsanlage.

Anträge rechtzeitig stellen

Wichtig zu wissen: Ein BAFA-Förderantrag muss vor Auftragserteilung gestellt sein. Der Förderantrag wird vom Eigentümer oder dem Fachhandwerker im Internet gestellt. Ein KfW-Bank-Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt sein und es wird ein Sachverständiger benötigt, der die geplanten Maßnahmen prüft und nach Abschluss der Arbeiten bestätigt, dass diese auch durchgeführt wurden. Der Aufwand dafür ist übrigens auch förderfähig. Hausbesitzer können sich hier an die SWE-Energieberater wenden: Diese sind erfahrene Energieeffizienzexperten, sie beraten zu den Förderprogrammen, stellen die Anträge und Nachweise aus.

Abzug von der Steuerschuld

Alternativ zur Nutzung der Förderprogramme von KfW bzw. BAFA können energetische Sanierungsmaßnahmen seit Anfang des Jahres auch durch einen Abzug von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind wie bei KfW und BAFA Maßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster, Lüftungsanlagen, Optimierung von Heizungsanlagen sowie Heizungstausch. Insgesamt können bis zu 20 Prozent der Kosten von maximal 200.000 Euro, also bis zu 40.000 Euro, über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden. Die Kosten einer Energieberatung für Planung oder Baubegleitung werden sogar zu 50 Prozent angerechnet. Der Steuerbonus wird von der Steuerschuld abgezogen, kommt also einem Zuschuss gleich.

Ausführung durch Fachbetrieb

Um in den Genuss des Steuerabzugs zu kommen, müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und bestimmte Anforderungen zur Energieeinsparung erfüllen. Diese stehen in der neuen „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes“ (kurz: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder ESanMV).

  • Einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme finden Sie in unserem Blogartikel.
  • Welche Steuererleichterungen Sie geltend machen können erfahren Sie hier.
  • Weitere Informationen erhalten Sie durch unsere Energieberater.
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