Gasheizungscheck: Welche Prüfungen sollten bei einer Heizung durchgeführt werden und wie oft?
(vom 24.11.2020)
Die Heizperiode hat bereits begonnen. Hier finden Sie einen Überblick, welche Überprüfungen bei Gasheizungen gesetzlich vorgeschrieben sind und was zusätzlich sinnvoll ist.
Wie ein Auto sollte auch eine Heizung regelmäßig gewartet werden. Kümmern Sie sich mal wieder um Ihre Anlage! Dann leistet sie über viele Jahre treue Dienste und sorgt dafür, dass Sie es kuschelig haben und warm duschen können.
1. Gas-Hausschau
1x im Jahr
Jeder Besitzer einer Gasheizung sollte einmal jährlich eine sogenannte Gas-Hausschau durchführen. Dabei handelt es sich um eine Sichtkontrolle anhand einer einfachen Checkliste.
2. Wartung/ Kundendienst
Empfehlung: 1x im Jahr
Die Energieeinsparverordnung schreibt eine regelmäßig Wartung von Gasheizungen vor, gibt allerdings keine feste Zeitspanne vor. Das Fachhandwerk empfiehlt, die Anlage einmal im Jahr warten zu lassen. Der Fachmann prüft dabei, ob die Anlage noch effizient läuft, ersetzt Verschleißteile und entfernt Ablagerungen. Ein guter Monteur erkennt auch, ob die Heizungspumpe zu viel Strom frisst oder ob die Wärmeverteilung auf die Heizkörper neu eingestellt werden muss. Oft werden schon beim Einbau der Heizung Wartungsverträge geschlossen – das stellt die Garantieansprüche sicher.
3. Schornsteinfeger
Alle 1 bis 2 Jahre
Wie oft der Schornsteinfeger vorbeikommt, richtet sich nach Art der Heizungsanlage. Bei herkömmlichen Gaskesseln (raumluftabhängige Gasfeuerstätte ohne Brennwertnutzung) kommt der Fachmann einmal im Jahr, in den meisten anderen Fällen alle zwei Jahre. Der Schornsteinfeger kontrolliert beispielsweise den Kohlenmonoxid-Gehalt und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem reinigt und prüft er Schornsteine und Abgasleitungen. Zusätzlich werden je nach Art und Alter der Heizung Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) durchgeführt. Bei Anlagen mit Brennwertnutzung entfällt diese Messung.
4. Feuerstättenschau
Alle 3 bis 4 Jahre
Zweimal innerhalb von sieben Jahren überprüft der Schornsteinfeger die Gasheizung auf Betriebs- und Brandsicherheit. Dabei werden auch die Abgasanlage,
der Aufstellraum sowie die Luftzufuhr überprüft. Wer mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zusammenarbeitet, muss sich um die Fristen nicht kümmern.
5. Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Alle 12 Jahre
Gerne vergessen, aber dennoch wichtig: Alle zwölf Jahre sollte ein eingetragener Fachbetrieb die Leitungen im Haus unter die Lupe nehmen. Am besten verbindet man diese Prüfung mit einer Wartung/Kundendienst.
6. Heizkörper entlüften
Nach Bedarf
Sinnvoll ist dies, wenn es in den Heizkörpern „gluckert“ und diese nicht mehr richtig warm werden. Dazu stellt man die Umwälzpumpe ab, dreht die Heizkörper voll auf und wartet eine halbe Stunde. Begonnen wird dann mit den höchstgelegenen Heizkörper im Haus: Mit dem Heizungsschlüssel öffnet man vorsichtig das Entlüftungsventil und lässt die Luft ausströmen, bis Wasser kommt. Danach muss eventuell Heizwasser nachgefüllt werden. Die genaue Anleitung finden Sie hier.
7. Heizungstausch
Nach 15 bis 30 Jahren
Heizungen, die älter als 15 bis 20 Jahre sind, entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und verbrauchen oft unnötig viel Energie. Hausbesitzer sollten dann über eine Erneuerung nachdenken. Eine gesetzliche Austauschpflicht gibt es für Gas- (und Öl-)heizungen, die älter als 30 Jahre sind und keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. Ausnahme: Wer schon vor dem 1. Februar 2002 in seinem Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt hat, kann seinen Heizkessel noch länger betreiben. Fazit der SWE-Experten: Aus wirtschaftlicher Sicht ist in der Regel ein Austausch nach 20 Jahren sinnvoll und empfehlenswert. Hier geht's zur Checkliste Heizungstausch.
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