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KfW und BAFA 2021: Das wichtigste zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

(vom 07.01.2021)

Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bisherigen Förderprograme von KfW und BAFA für das energetische Bauen und Sanieren neu strukturiert.

Das wichtigste zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Ab Januar 2021 gibt es Neuerungen bei den Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen, Sanieren und den Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden. Die bisherigen Förderprogramme von KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) werden nach und nach ersetzt.

Künftig wird es drei BEG-Teilprogramme geben:

  1. Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)
  2. Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
  3. Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM)

In allen drei Programmen kann man zwischen Zuschüssen und vergünstigten Krediten wählen. Das Antragsverfahren wird damit vereinfacht und modernisiert. Bei einer Sanierung reicht künftig ein Antrag, um Fördergelder für die Maßnahme selbst und beispielsweise die Baubegleitung zu erhalten. Bauherren und Sanierer sollen dadurch noch einfacher die Förderprogramme nutzen können und teils auch von höheren Zuschüssen profitieren.

KfW und BAFA 2021: Übersicht zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Übersicht BEG als PDF zum Download

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Start mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Zuschussvariante ab Januar 2021

Zum Jahresbeginn 2021 startet die BAFA mit dem ersten Teilprogramm: der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, und zwar mit der Zuschussvariante.

Langfristig sollen alle Zuschussvarianten über das BAFA laufen, die Kreditvarianten über die KfW unter Einbindung der jeweiligen Hausbank. Allerdings werden die Programme erst nach und nach umgestellt. Bis zum 30. Juni 2021 gelten für alle Programme (außer BEG Einzelmaßnahmen Zuschuss) noch die alten Förderrichtlinien der KfW (Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren).

Ab dem 1. Juli 2021 wird die KfW dann die Kreditvariante für Einzelmaßnahmen sowie die Förderung von Neubau und Vollsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Zuschuss oder Kredit) übernehmen. 2023 soll dann die Trennung in Zuschuss (BAFA) und Kredit (KfW) vollzogen werden.

BEG EM Kreditvariante, BEG WG und BEG NWG ab Sommer 2021

Bis zum 30. Juni 2021 ändert sich bei der Kreditvariante Einzelmaßnahmen und bei der Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude nicht viel. Erst ab dem 1. Juli 2021 treten auch hier die neuen Programme in Kraft. Wie hoch die finanzielle Unterstützung bei Neubau bzw. einer umfassenden Sanierung ist, hängt davon ab, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

Die Fördersätze werden im Wesentlichen gleichbleiben. Neu ist allerdings, dass es künftig bei der Sanierung Wohngebäude keine Förderung mehr für das Effizienzhaus 115 geben soll. Stattdessen ist – zusätzlich zu den bestehenden Standards – eine Förderung auf Niveau des Effizienzhauses 40 vorgesehen. Verbessert wird die Förderung der Baubegleitung. Belohnt werden soll außerdem der besondere Einsatz erneuerbarer Energien sowie Nachhaltigkeitszertifikate.

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