Steuerliche Förderung bei energetischer Sanierung
(vom 01.01.2020)
Eigentümer von Gebäuden können seit 1. Januar 2020 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen (bis max. 200.000 Euro) steuerlich absetzen.
Ende des Jahres 2019 hat der deutsche Bundesrat dem Steuerbonus für energetische Sanierungen ab 2020 zugestimmt. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung soll dazu beitragen, dass die Klimaziele der EU bis 2030 erreicht werden.
Wer kann vom Steuerbonus profitieren?
- Eigentümer, die Ihre Immobilie selbst bewohnen
- Eigentümer von Gebäuden, die mindestens zehn Jahre vor Sanierungsbeginn erbaut wurden
- Gebäudeeigentümer, die in 2020 und/oder den Folgejahren eine energetische Gebäudesanierung vornehmen
Was wird gefördert?
- Energieeffiziente Einzelmaßnahmen, z.B. neue Fenster oder Dämmung von Dach und Außenwand
- Maßnahmen zum Heizen mit erneuerbaren Energien, z.B. Heizungstausch
- Auch Kosten für Energieberater gelten künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen: es können bis zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Wie hoch sind die Ersparnisse?
- 20 Prozent der Kosten können über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden
- Im ersten und zweiten Jahr können 7 Prozent, im dritten Jahr 6 Prozent geltend gemacht werden
- Insgesamt kann man bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen (was 20 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme von bis zu 200.000 Euro entspricht)