Steuerliche Förderung bei energetischer Sanierung
(vom 17.10.2019
von Franziska Löffler)
Eigentümer von Gebäuden können voraussichtlich ab 2020 die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen.
Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms einen Gesetzesentwurf verfasst, welcher am 16. Oktober vom Kabinett teilweise gebilligt wurde. Er setzt sich mit den begleitenden steuerlichen Maßnahmen auseinander und sollte ab 2020 gelten. Energetische Gebäudesanierungen sollen dann steuerlich gefördert werden, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Der Bundesrat hat die Einführung der steuerlichen Förderung jedoch vorerst noch gestoppt, da Bund und Länder zunächst eine Nachverhandlung über die Verteilung der Kosten fordern. Wann der Bundesregierung ein Kompromiss gelingen wird, ist noch unklar.
Wer ist betroffen?
- Eigentümer, die Ihre Immobilie selbst bewohnen
- Eigentümer von Gebäuden, die mindestens zehn Jahre vor Sanierungsbeginn erbaut wurden
- Eigentümer die in 2020 und/oder den Folgejahren eine energetische Gebäudesanierung vornehmen
Was wird gefördert?
- Energieeffiziente Einzelmaßnahmen, z.B. neue Fenster oder Dämmung von Dach und Außenwand
- Maßnahmen zum Heizen mit erneuerbaren Energien, z.B. Heizungstausch
Wie hoch sind die Ersparnisse?
- 20 Prozent der Kosten können über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden
- Im ersten und zweiten Jahr können 7 Prozent, im dritten Jahr 6 Prozent geltend gemacht werden
- Gesamtförderung von bis zu 40.000 Euro möglich
Wie geht es weiter bis das Gesetz in Kraft tritt?
Bis zum endgültigen Inkrafttreten der Maßnahmen müssen noch ein paar Schritte gegangen werden. Ob die Maßnahmen aus dem Klimapaket rechtzeitig umgesetzt werden, ist noch unklar. Der Vermittlungsausschuss, bestehend aus gleichvielen Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat, muss nun einen Kompromiss finden, bevor das Klimaschutzgesetz beschlossen werden kann.
Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme der KfW und der BAFA.
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