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Strom ummelden beim Umzug

(vom 09.03.2020)

Bei einem Umzug gibt es viel zu organisieren. Und neben dem vielen Kisten packen soll man sich auch noch um seine Stromversorgung kümmern? Auch wenn es lästig ist: Vergessen darf man das Thema nicht. Wir erklären, was zu tun ist und beantworten die wichtigsten Fragen.

Strom anmelden

Muss ich beim Umzug Strom abmelden bzw. ummelden? Oder macht das der Vermieter?

Um die Stromversorgung muss sich jeder Mieter selbst kümmern. Deshalb müssen Sie einen Umzug Ihrem Energieversorger melden. Das ist wichtig, damit Sie am Ende nur den Strom bezahlen, den Sie auch wirklich bis zu Ihrem Auszug verbraucht haben.

Muss ich meinen Stromanbieter kündigen?

Nein. Grundsätzlich können Sie Ihren alten Stromvertrag mitnehmen, sofern Ihr Stromanbieter auch am neuen Wohnort liefern kann. Das sollten Sie vorher bei Ihrem Anbieter erfragen. In den meisten Fällen geht das.

Sie können den Umzug aber auch für einen Wechsel nutzen. In der Regel können Sie Ihren Vertrag mit einer Sonderkündigung bei Umzug schriftlich kündigen. Dazu schauen Sie am besten in Ihre Vertragsbedingungen oder fragen bei Ihrem Anbieter nach.

Wie funktioniert das Abmelden bzw. Ummelden von Strom? Was muss man konkret tun? Welche Fristen muss man beachten?

1. Zählerstand beim Auszug aufschreiben

Schreiben Sie beim Auszug den aktuellen Zählerstand auf (und/oder fotografieren Sie ihn mit dem Handy ab). Als Auszugsdatum gilt übrigens das Datum der Schlüsselübergabe an den Nachmieter bzw. Eigentümer.

2. Stromversorger informieren

Anschließend müssen Sie Ihren Stromversorger über Ihren Auszug informieren. Ansonsten zahlen Sie evtl. weiter Strom, obwohl Sie nicht mehr dort wohnen. Besonders wichtig ist das, wenn Sie einen intelligenten Zähler (Smart Meter) haben – hier beträgt die Frist zur Meldung des Auszugs nur einen Tag. Die Kontaktdaten Ihres Stromversorgers finden Sie zum Beispiel auf der letzten Rechnung. Sie können die Informationen telefonisch durchgeben oder über ein Online-Formular auf der Internet-Seite Ihres Stromanbieters.

Folgende Daten werden benötigt: 

  • Zählernummer,
  • Zählerstand,
  • evtl. Kundennummer,
  • Datum des Auszugs,
  • Name des Nachmieters bzw. des Eigentümers.
  • Außerdem sollten Sie Ihre neue Adresse bereithalten. Sie bekommen dann später eine Schluss-Abrechnung zugeschickt.

Und wie melde ich den Strom in der neuen Wohnung an?

Wenn Sie Ihren alten Vertrag behalten, hilft Ihnen Ihr alter Anbieter weiter. Zum Beispiel über die Internet-Seite, telefonisch oder persönlich im Kundencenter.

Falls Sie einen neuen Vertrag abschließen wollen oder müssen, melden Sie sich einfach bei dem von Ihnen gewählten Stromanbieter an – das geht meist online in nur wenigen Schritten. Dabei geben Sie auch an, ab wann Sie mit Strom beliefert werden wollen. Wenn bekannt, geben Sie auch den Namen des Vormieters, ansonsten des Eigentümers an.

Damit der künftige monatliche Abschlag sinnvoll berechnet werden kann, hilft es, Ihren bisherigen Verbrauch in der Vorwohnung, die neue Wohnungsgröße und/oder Anzahl der Personen anzugeben.

Beim Einzug (Tag der Schlüsselübergabe) notieren Sie wie beim Auszug den Zählerstand. Das ist wichtig, damit der Verbrauch am Ende richtig abgerechnet wird.

Wann muss ich den Strom beim Umzug in die neue Wohnung anmelden?

Am besten kümmern Sie sich schon sechs bis acht Wochen vorher darum. So können Sie sich in Ruhe informieren und entscheiden, ob Sie Ihren Stromliefervertrag behalten oder zu einem anderen Anbieter wechseln wollen oder müssen. Ihr bisheriger Stromversorger hilft Ihnen bei Fragen sicher gerne weiter.

Wenn ich mich zu spät darum gekümmert habe, stehe ich dann ohne Strom da?

Sie werden in Ihrer neuen Wohnung auf jeden Fall mit Strom versorgt. Das ist gesetzlich garantiert. Solange Sie noch keinen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen haben, werden Sie vom örtlichen Grundversorger beliefert. Dieser Grundversorgungstarif ist jedoch relativ teuer. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, sich selbst um einen Vertrag zu kümmern. Aus der Grundversorgung heraus können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in einen anderen Tarif wechseln.

Einfach & unkompliziert

Nutzen Sie unser Onlineservice-Portal

Wenn Sie ein Anliegen rund um Erdgas, Wärme oder grünES-Ökostrom haben, dann nutzen Sie gerne unser Online-Kundenportal.

Hier können Sie Ihre persönlichen Daten ganz einfach und bequem von zu Hause aus verwalten, Verträge und Rechnungen einsehen und vieles mehr.

Beratung

Kann ich den Umzug für einen Wechsel nutzen?

Falls Ihr alter Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht beliefern kann, müssen Sie sowieso wechseln. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie evtl. Kündigungsfristen beachten. Dazu schauen Sie am besten in Ihre Vertragsbedingungen oder fragen bei Ihrem Anbieter nach. Eventuell gibt es eine Klausel, die eine Sonderkündigung bei Umzug erlaubt.

Was ist mit Erdgas und Wasser?

Wenn Sie selber Erdgaskunde sind, und Ihre Wärme nicht über eine Zentralheizung bekommen haben, müssen Sie einen Umzug Ihrem Erdgasanbieter melden. Dabei gilt im Prinzip das gleiche Vorgehen wie beim Ummelden vom Strom. Um die Wasserabrechnung kümmert sich in aller Regel der Vermieter.

Welchen Service bieten mir die Stadtwerke Esslingen?

Bei einem Umzug können unsere Kunden alle Daten bequem online auf unserer Internetseite eingeben. Dabei geht es um Erdgas, Wärme und grünES-Ökostrom. Unsere Kunden beraten wir beim Umzug auch persönlich im Kundencenter oder telefonisch.

Neubürger in Esslingen heißen wir herzlich willkommen!

Wer aus Esslingen wegzieht, kann sich evtl. trotzdem in der Ferne ein Stück Heimat bewahren: Wenn Ihr neuer Wohnort in Baden-Württemberg ist, können Sie Ihre Verträge für Erdgas und Strom in der Regel mitnehmen – wir versorgen Sie auch außerhalb der Region Esslingen weiterhin mit unseren Erdgastarifen und grünES-Ökostrom.

Mehr Infos zum Umzug finden Sie in unserem Artikel "Sie ziehen um? Wir begleiten Sie gerne!".

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