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Was ist das EWärmeG?

(vom 20.06.2018)

Unser Experte erklärt Ihnen in unserem Video, was Sie über das EWärmeG wissen müssen:

Was ist das EWärmeG?

Unser Video zum EWärmeG: 

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken hat das Land Baden-Württemberg ein Gesetz zu Sanierung von Heizanlagen und Wärmeversorgung in Gebäuden erlassen. Der Zweck liegt in einer Senkung des CO₂-Ausstoßes und einer vermehrten Nutzung von erneuerbaren Energien. EWärmeG steht für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und gilt in neuer Form seit 2015 in Baden-Württemberg. Darin enthalten sind gesetzliche ökologische Vorgaben für Gebäudeeigentümer. Das Gesetz soll sicherstellen, dass auch ältere Gebäude energieeffizient heizen. Dazu müssen in der Wärmeversorgung vermehrt erneuerbare Energien genutzt werden.

EWärmeG

Laut §1 EWärmeG ist der „Zweck dieses Gesetzes […], im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Einsatz von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärmeversorgung bei Gebäuden und die effiziente Nutzung von Energie in Baden-Württemberg zu steigern […]“.

< 2009 >50 m2

Das EWärmeG richtet sich an alle Gebäudeeigentümer, die eine Sanierung der Heizungsanlage vornehmen. Es gilt für alle Gebäude, die vor 2009 errichtet wurden und eine Wohnfläche von mehr als 50m² haben.

15%

Es müssen insgesamt 15 % des Energiebedarfs über Erneuerbare Energien abgedeckt oder der Energiebedarf durch Effizienzmaßnahmen reduziert werden. Wenn Sie als Eigentümer einer Immobilie Ihre Heizungsanlage erneuern, können Sie nicht einfach z.B. Ihre alte Ölheizung durch eine gleichwertige Neue austauschen, sondern Sie müssen zusätzliche ökologische Auflagen erfüllen.

Welche Erfüllungsoptionen gibt es für das EWärmeG? 

Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich je nach Gebäudegröße unterscheiden können. Sie können die gesetzlichen Vorgaben bei kleineren Gebäuden z.B. mit der Kombination aus Bio10-Erdgas und der Erstellung eines Sanierungsfahrplans erfüllen. Hier erfahren Sie alles zu unserem Erdgas-Tarif CleverErdgas Bio 10 und den einzelnen Schritten zum Erhalt eines Sanierungsfahrplans:

Weitere gute Möglichkeiten sind der Einsatz von PV-Anlagen, Pelletkesseln oder, vor allem bei größeren Gebäuden, der Einbau eines Blockheizkraftwerks. Auch über weitere sogenannte Ersatzmaßnahmen, wie z.B. die Dämmung der Gebäudehülle oder Kellerdecke können die gesetzlichen Vorgaben teilweise oder komplett erfüllt werden.Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und beraten Sie über individuelle Lösungen, die zu Ihnen und Ihrem Gebäude passen:

Unser Experte zeigt Erfüllungsoptionen im Video 

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