Alte Energieausweise erneuern
(vom 20.02.2018)
Verkäufer und Vermieter von Wohnungen brauchen für ihre Immobilie einen Energieausweis, der Käufer oder Mieter über den Energieverbrauch informiert.
Da die ersten Ausweise 2007 ausgestellt wurden und diese zehn Jahre lang gültig sind, müssen die ersten abgelaufenen Ausweise erneuert werden. Notwendig ist dies, wenn eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Die neuen Ausweise müssen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) entsprechen: Neben einer Registriernummer ist dabei auch eine Einteilung in Energieeffizienzklassen vorgesehen. Grundsätzlich gibt es weiterhin zwei Arten von Ausweisen: den bedarfs- und den verbrauchsabhängigen – abhängig von Größe und Alter der Immobilie. Die Energieberater der Stadtwerke Esslingen erklären gerne alle Einzelheiten und stellen den entsprechenden Energieausweis aus.
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