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Wasser, Erdgas, Wärme, Strom: So wird der Verbrauch gemessen

(vom 30.10.2019)

Wasser, Erdgas, Wärme und Strom braucht jeder in seinem Zuhause. Doch wie wird gemessen, wie viel ich verbrauche? Welche Zählerstände muss ich selbst ablesen? Und was erscheint auf der Nebenkostenabrechnung? Wir geben einen Überblick.

Wasser, Wärme, Strom: So wird der Verbrauch gemessen

Verbraucher haben ein Recht darauf, nur das an Wasser und Energie zu bezahlen, was sie auch verbrauchen. Deshalb installieren die Wasser- und Energieversorger geeichte Zähler in den Gebäuden. Wer im Eigenheim lebt, liest die Zählerstände in der Regel selber ab und übermittelt sie an die Versorger. Anders ist es bei Mietwohnungen mit zentraler Wasserversorgung und Zentralheizung: Mieter bezahlen Wasser und Wärme über die Nebenkostenabrechnung. Lediglich den Stromzähler müssen sie selber ablesen. Da es in der Praxis noch etwas komplizierter ist, hier eine genauere Auflistung.

Wasser

Wasser wird über Leitungen ins Haus geliefert, die durchfließende Wassermenge wird dabei mit einem Zähler gemessen. Meist gibt es für jedes Gebäude einen eigenen Anschluss mit einem eigenen Zähler, auch Wasseruhr genannt. Bei manchen Grundstücken gibt es darüber hinaus einen eigenen Anschluss bzw. Zähler für den Garten.

In Esslingen liefern die Stadtwerke Esslingen das Trinkwasser. Die Wasserzähler für den Hausanschluss werden ebenfalls von den Stadtwerken Esslingen eingebaut. Der Verbrauch wird einmal im Jahr abgelesen. Langfristig sollen Funkzähler die heutigen rein analogen Zähler ersetzen.

Wasserzähler

Einfamilienhäuser

Bei einem Einfamilienhaus ist die Lage einfach: Einmal im Jahr wird der Zählerstand abgelesen und an den jeweiligen Versorger übermittelt. Dieser erstellt dann die Abrechnung. In manchen Kommunen kommt ein Mitarbeiter des Wasserversorgers vorbei, um den Zählerstand abzulesen, in anderen Kommunen geben die Kunden selbst den Zählerstand per Postkarte, Mail oder Online-Formular an den Versorger durch.

In Esslingen bekommen Wasserkunden einmal im Jahr Post von den Stadtwerken Esslingen, mit der Bitte, den Zählerstand abzulesen und zu übermitteln. Damit nicht alle Abrechnungen gleichzeitig gemacht werden müssen, wird mit einem „rollierenden System“ gearbeitet, d.h. die Ablesetermine sind übers Jahr verteilt.

Ausnahme: Zähler in Schächten werden von den SWE-Mitarbeitern abgelesen.

Wohnungen mit eigenem Wasserzähler

In den meisten Mehrfamilienhäusern sind die Wohnungen mit eigenen Wasserzählern ausgestattet. Der Verbrauch kann dann genau zugeordnet werden.

Eigentümer bekommen einmal im Jahr von den SWE Post, mit der Bitte, den Verbrauch abzulesen. Bei Mietwohnungen geht die Post an den Vermieter.

Wohnungen ohne eigenen Wasserzähler

In manchen Mehrfamilienhäusern haben Mietswohnungen keinen eigenen Wasserzähler. Auch viele Eigentumswohnungen haben keine separaten Wasseruhren. Der Wasserverbrauch wird dann von einem Zähler am Hausanschluss für das ganze Haus gemessen. Eine genaue Aufteilung, wer wieviel verbraucht hat, ist nicht möglich. Der Verbrauch wird deshalb bei der Nebenkosten-Abrechnung auf die einzelnen Mietparteien umgelegt. Wenn im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist, geschieht dies in der Regel nach Wohnungsgröße. Die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, spielt dann keine Rolle.

Ums Ablesen muss man sich in diesem Fall nicht kümmern. Das wird einmal im Jahr vom Eigentümer bzw. Verwalter erledigt.

Erdgas/Heizung

Erdgas wird wie Wasser über Leitungen ins Haus geliefert. Hinter dem Hausanschluss befindet sich der Zähler, der im Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers bleibt. Die Stadtwerke Esslingen sind Netzbetreiber in Esslingen, Aichwald, Teilen von Altbach, Wernau, Wendlingen, Köngen, Denkendorf und Teilen Ostfilderns. Die Gaszähler werden hier von den Stadtwerken Esslingen eingebaut. Ein Wechsel des Gasanbieters bringt keinen Wechsel des Gaszählers mit sich.

Gaszähler

Einfamilienhäuser 

Damit Kunden nur das bezahlen, was sie auch verbraucht haben, wird der Verbrauch mit dem Gaszähler am Hausanschluss gemessen. Den Zählerstand erfragt in der Regel der Netzbetreiber, unabhängig davon, für welchen Lieferanten/Tarif sich der Kunde entschieden hat. Sind Netzbetreiber und Lieferant nicht identisch, leitet der Netzbetreiber den Zählerstand an den Lieferanten weiter.

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Erdgas

In Esslingen bekommen Erdgaskunden einmal im Jahr Post von den Stadtwerken Esslingen, mit der Bitte, den Zählerstand abzulesen und zu übermitteln. Damit nicht alle Abrechnungen gleichzeitig gemacht werden müssen, wird mit einem „rollierenden System“ gearbeitet, d.h. die Ablesetermine sind übers Jahr verteilt.

Wohnungen mit Etagenheizung 

Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kommt es auf die Art der Heizung an. Wer eine eigene Etagenheizung/Therme in der Wohnung hat, hat in der Regel auch einen eigenen Gaszähler. Dieser muss einmal im Jahr abgelesen werden.

Kunden bekommen einmal im Jahr Post mit der Bitte, den Zählerstand abzulesen.

Wohnungen mit Zentralheizung 

In vielen größeren Gebäuden gibt es eine Zentralheizung, die sämtliche Wohnungen erwärmt. Der Gaszähler zwischen Hausanschluss und Heizungsanlage misst die verbrauchten Gasmengen für die Zentralheizung. Wie der Verbrauch auf die einzelnen Parteien umgelegt wird, ist je nach Mietvertrag unterschiedlich geregelt.

Grundsätzlich gilt: Die Wärmekosten sollten nach Verbrauch abgerechnet werden. Deshalb gibt es in den Wohnungen oft eigene „Wärmezähler“ oder „Verbrauchszähler“. Sogenannte „Heizkostenverteiler“ sind kleine Geräte, die direkt an den Heizkörpern angebracht sind. Je nach Stand der Technik werden diese manuell abgelesen oder die Werte werden über Funk übermittelt.

Um das Thema Ablesen muss man sich in diesem Fall nicht kümmern. Dies erledigt der Vermieter bzw. die Hausverwaltung, die auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig ist. Das gilt übrigens unabhängig davon, mit welchem Brennstoff (Erdgas, Öl, Pellets, Fernwärme...) die Zentralheizung betrieben wird.

Nahwärme/Fernwärme 

Nah- bzw. Fernwärme wird fertig ins Haus geliefert und über eine Übergabestation in den Heizkreislauf des Gebäudes übertragen.

Wärmezähler

Einfamilienhäuser 

Hier ist die Lage einfach: Kunden bekommen von ihrem Versorger ein Anschreiben mit der Bitte, den Verbrauch am zentralen Zähler abzulesen. Auf dieser Grundlage wird die Abrechnung erstellt.

Mehrfamilienhäuser 

Bei Mehrfamilienhäusern werden die Wärmekosten anteilig umgelegt. In aller Regel wird dabei auch der jeweilige Verbrauch berücksichtigt. Damit der Verbrauch in den einzelnen Wohnungen gemessen werden kann, gibt es Erfassungsgeräte in den Wohnungen, zum Beispiel Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler in den Wohnungen.

  • Die Werte an den Erfassungsgeräten in den Wohnungen werden entweder jährlich abgelesen oder per Funk übertragen. Vermieter bzw. Hausverwaltung kümmern sich darum.
  • Den Verbrauch am zentralen Zähler liest i.d.R. der Vermieter bzw. die Hausverwaltung ab.

Strom 

Im Unterschied zu Wasser oder Erdgas hat grundsätzlich jedes Haus und jede Wohnung einen eigenen Stromzähler – egal ob Einfamilienhaus, Eigentums- oder Mietwohnung. Der Stromverbrauch taucht deshalb auch nicht auf der Nebenkosten-Abrechnung für Mieter auf, da jede Mietpartei selbst dafür verantwortlich ist.

Stromzähler

Einmal im Jahr muss jeder Stromkunde seinen Verbrauch ablesen und den Zählerstand übermitteln. Nur selten kommt jemand vorbei, um den Zählerstand abzulesen. Wird dies versäumt, so kann der Versorger den Verbrauch schätzen.

Unterschiede gibt es bei der Frage, an wen der Zählerstand zu übermitteln ist. In der Regel bekommen Stromkunden einmal im Jahr ein Schreiben von ihrem Netzbetreiber, der den Zählerstand dann an den Lieferanten weiterleitet. Dieser erstellt dann die Abrechnung. Es kann aber auch sein, dass die Aufforderung zum Ablesen direkt vom Lieferanten kommt.

In jedem Fall bekommen Stromkunden einmal im Jahr Post mit der Bitte, den Zählerstand abzulesen. Den Zeitpunkt dafür bestimmt der Netzbetreiber. In Esslingen ist dies die Netze BW GmbH.

Sonderfall Umzug

Wichtig sind die Zähler auch bei einem Umzug. Schließlich will man nur das bezahlen, was man bis zum Auszug auch wirklich verbraucht hat. Beim Auszug aus der alten, genauso wie beim Einzug in die neue Wohnung, sollten deshalb immer die Zählerstände notiert werden.

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