Infozentrum Energielage 

Alles Wichtige auf einen Blick

Fragen und Antworten zu Dezember-Soforthilfe und der Gas- und Strompreisbremse

(vom 17.11.2022)

Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.

Energiesparen ist dennoch weiterhin wichtig, um den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu reduzieren. 

Fragen und Antworten zur Soforthilfe 

Bekommen alle Gas- und Wärmekunden die Soforthilfe?
Wie wird die Soforthilfe berechnet? Wie hoch ist die Entlastung?
Warum wird dies anhand der Prognose berechnet und nicht einfach auf den Abschlag Dezember verzichtet?
Ich habe meinen Abschlag reduziert/erhöht, bekomme ich jetzt weniger/mehr Soforthilfe?
Muss ich meinen Abschlag für Dezember überweisen? Kann ich meinen Dauerauftrag oder den Einzug der Rate aussetzen?
Ich werde meinen Dauerauftrag nicht aussetzen, welche Auswirkungen hat das?
Ich habe aufgrund meiner Jahresverbrauchsabrechnung keinen Abschlag für Dezember. Erhalte ich trotzdem eine Entlastung?
Wie ist der Ablauf bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden/Gewerbekunden)?
Wie wird der Entlastungsbetrag bei RLM-Kunden ermittelt?

Fragen und Antworten zur Gas- und Strompreisbremse 

Was ist mit der Gaspreisbremse? Wird mein Tarif dadurch günstiger?
Was ist mit der Gaspreisbremse und Wärmekunden?
Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Informationen der Bundesregierung 

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