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Gebäudesanierung: Förderprogramme der KfW und BAFA

(vom 28.02.2020)

Ob neue Fenster, die Dämmung von Dach und Fassade oder Heizungstausch: Vom Staat gibt es dafür Fördergelder. Nutzen Sie die Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite! Welche Programme es gibt und wer sie unter welchen Voraussetzungen nutzen kann, zeigen wir hier.

 Foerderprogramme

Die Energieberater der Stadtwerke Esslingen beraten Hauseigentümer zu passenden Förderprogrammen für ihr Vorhaben. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme in Baden-Württemberg.

Welche Förderprogramme gibt es?

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen über Förderprogramme der KfW und BAFA für Gebäudesanierer und Häuslebauer.


KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“

Investitionszuschuss (430) oder Kredit (151/152)

Dieses Förderprogramm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert und soll einen Anreiz schaffen, Gebäude energieeffizient zu sanieren.

Voraussetzungen für die Förderung

Bei Investitionszuschuss (430):

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit max. 2 Wohneinheiten 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen
  • Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.01.2002

Bei Kredit (151, 152):

  • Sanierer von Wohnimmobilien
  • Ersterwerber von saniertem Wohnraum
Kompetent & unabhängig

Förderberatung durch SWE-Energieeffizenz-Experten

Sie planen eine Sanierungsmaßnahme für Ihre Immobilie und wollen von staatlichen Fördergeldern profitieren?

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unseren Energieeffizenz-Experten auf und lassen Sie sich über KfW und BAFA-Förderungen beraten.

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Was wird gefördert?

KfW-Effizienzhaus:

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus führen. Je besser der Standard, desto höher die Förderung.

Einzelmaßnahmen:

Auch bei Einzelmaßnahmen gibt es Geld für

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage

Art und Höhe der Förderung

Wählen kann man zwischen einem Darlehen mit Tilgungszuschuss (Programmnummer 151/152) oder einem Zuschuss (430). Die SWE-Energieberater beraten und erstellen die erforderlichen Nachweise.

Zuschuss (430):

KfW-Effizienzhaus:

  • KfW-Effizienzhaus 55: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 48.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 42.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 36.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: bis zu 27,5 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 33.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 30.000 Euro pro Wohneinheit 

Einzelmaßnahmen:

Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 10.000 Euro pro Wohneinheit

Kredit mit Tilgungszuschuss (151/152):

KfW-Effizienzhaus:

  • KfW-Effizienzhaus 55: 40 Prozent von max.120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: 35 Prozent von max.120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 42.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: 30 Prozent von max.120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 36.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: 27,5 Prozent von max.120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 33.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: 25 Prozent von max.120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit

Einzelmaßnahmen:

20 Prozent von max. 50.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit


BAFA-Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“

Vom BAFA gibt es Zuschüsse für

  • Solarthermieanlagen
  • effiziente Wärmepumpen
  • Biomasseanlagen
  • Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready)
  • Austausch von Ölheizungen gegen Gas-Hybrid- oder EE-Hybridheizungen

Ergänzt werden kann dies durch einen Kredit der KfW-Bank.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Sanierung und Bau einer der Heizungsanlage

Was wird gefördert?

  • Für Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen mit Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien

Art und Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung wird seit Januar 2020 als prozentualer Anteil der entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.

In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.

Förderungen in Bestandsgebäuden:

  • Solarthermieanlagen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten
  • effiziente Wärmepumpenanlagen: bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Biomasseanlagen: bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten
  • EE-Hybridheizungen: bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Gas-Hybridheizungen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Renewable Ready: bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Austausch von Ölheizungen: bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“

Ergänzungskredit (167)

Dies ist ein Ergänzungskredit für das BAFA-Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“.

Art und Höhe der Förderung

  • Kredit mit einem festen Zinssatz für bis zu 10 Jahre
  • Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit

BAFA-Zuschuss Heizungsoptimierung

Vom BAFA gibt es einen Zuschuss für den Austausch von alten Heizungs- und Warmwasserpumpen sowie für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.

Voraussetzung für die Förderung

  • Pumpen müssen förderfähig sein

Art und Höhe der Förderung

  • max. 25.000 Euro
  • max. 30 Prozent der förderfähigen Netto-Kosten

BAFA-Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude

Eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater wird mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bezuschusst. Die SWE-Energieberater können BAFA-Beratungen durchführen.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück
  • Gebäude dient überwiegend dem Wohnen

Was wird gefördert?

  • BAFA-Beratungsbericht oder individueller Sanierungsfahrplan

Art und Höhe der Förderung

  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungskosten
  • max. 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • max. 1.700 Euro bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten
  • Bei WEG zusätzlich 500 Euro für Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen

Wie beantrage ich die KfW-Förderung? 

Voraussetzung für die Gewährung der KfW-Förderung ist die Einbindung eines Sachverständigen für Energieeffizienz.

Förderprogramme

Die Energieberater der Stadtwerke Esslingen mit ihrer langjährigen Erfahrung sind von der KfW als Sachverständige anerkannt. Sie prüfen unter anderem, ob die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden und die Maßnahme angemessen ist. Auch bei Einzelmaßnahmen wird dabei das gesamte Gebäude betrachtet. Nach Abschluss der Arbeiten kontrolliert der Sachverständige im sogenannten Verwendungsnachweis, ob die geplanten Maßnahmen auch durchgeführt wurden.

Welche Fristen sind zu beachten?

  • KfW-Förderung: Der Antrag auf Fördergelder muss vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort.
  • BAFA- Förderung:  Die Förderung von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien müssen vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe/Vertragsabschluss) beantragt werden.

Wie gehe ich bei der Sanierung am besten vor?

Bei einer Sanierung ist es wichtig, dass die einzelnen Schritte aufeinander abgestimmt sind. Wer seine Gebäudehülle dämmt, kann zum Beispiel seine Heizung kleiner dimensionieren. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Sanierung bietet zum Beispiel der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg. Diesen stellen die Energieberater der Stadtwerke Esslingen aus. Das Gebäude wird dabei vor Ort unter die Lupe genommen und anschließend ein sinnvolles Modernisierungskonzept erarbeitet. Dabei werden die voraussichtlichen Kosten, mögliche Fördermittel und die Energieeinsparung aufgeführt.

Wer seine Heizung erneuert, kann durch die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil für erneuerbare Energien (EWärmeG) von 15 auf 10 Prozent reduzieren.

Welche Gesetze muss ich beim Heizungstausch beachten?

In Baden-Württemberg muss beim Heizungstausch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) beachtet werden. Damit soll der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert werden. Um das Gesetz zu erfüllen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Beispiel: Wer eine Gas-Brennwertheizung mit einer Heizleistung bis zu 50kW einbaut, kann mit 10 Prozent Biogas heizen. Zusätzlich stellen die SWE-Energieberater einen Sanierungsfahrplan aus. Mit der Kombination dieser beiden Maßnahmen ist das Gesetz erfüllt.

Mehr zum Thema  EWärmeG finden Sie hier:

Meine Heizung ist kaputt. Welche Alternativen gibt es zum Kauf einer neuen Heizung?

Die Stadtwerke Esslingen bieten unterschiedliche Lösungen an, je nach Größe des Gebäudes. Für Wohngebäude mittlerer Größe, Wohnungseigentümergemeinschaften, große Wohngebäude und Areale gibt es attraktive Contracting-Angebote. Beim Contracting übernehmen die SWE Planung, Einbau und Betrieb der Heizungsanlage.

Überarbeitet am 28.02.2020

Original-Artikel stammt vom 30.11.2018

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