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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG): Fernwärme als Alternative

(vom 28.07.2023)

Aktuell ist viel vom Heizungsgesetz die Rede. Gemeint ist damit das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 1. Januar 2024 neu geregelt werden soll. Fossile Brennstoffe sollen nach und nach verschwinden. Informieren Sie sich über Fern- und Nahwärmeprodukte der SWE!

Was ist das Gebäudeenergiegesetz

Was ist das Gebäudeenergiegesetz? 

Das bisherige und aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Dabei wurden die Regelungen der früheren EnEV (Energieeinspar-Verordnung), des EnEG (Energieeinspar-Gesetz) und des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz) zusammengeführt. Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es gibt Vorschriften für Neubauten (neue Gebäude müssen als Niedrigstenergiegebäude gebaut werden) und für Bestandsgebäude (bei Renovierungen oder beim Heizungstausch). Auch die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen ist im GEG geregelt. Zum 1. Januar 2023 wurden die Bestimmungen im Neubau verschärft.

Die Bestimmungen des aktuellen Gesetzes sind hier zusammengefasst: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html 

Welche Neuregelungen sind für 2024 geplant? 

Aktuell wird über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) diskutiert. Diese soll im Herbst verabschiedet werden und am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit soll die Wärmewende in Deutschland vorankommen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen müssen aber nicht sofort ausgetauscht werden. Bei Havarien gibt es Übergangsfristen. Ab 2045 sollen dann gar keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Allerdings ist es möglich, dass es im weiteren Gesetzgebungsprozess noch zu Änderungen kommt. Finale Aussagen lassen sich also zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.

Wer jetzt eine neue Heizung braucht, sollte die Neuregelungen bereits im Blick haben und langfristig für die Zukunft planen. Eine Alternative zur Gasheizung ist z.B. der Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Bundesregierung informiert hier über die geplante Gesetzesnovelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942 

Auch in unserem Infozentrum Energielage informieren wir über den aktuellen Stand der Dinge:
https://www.swe.de/de/News-room/Infozentrum-Energielage/Energiespar-Dashboard-Meldungen/Wissenswertes-zum-Thema-Gasheizung-Der-aktuelle-Stand_1207892.html

Wo kann ich in Esslingen auf Fernwärme umsteigen? 

Die Stadtwerke Esslingen versorgen bereits viele Stadtteile entlang des Neckars mit Fernwärme aus dem Fernwärme-Verbund Mittlerer Neckar. Außerdem gibt es Wärmenetze in den höher gelegenen Stadtteilen Berkheim, St. Bernhardt sowie in Ostfildern-Scharnhauser Park.

Das Netz wird derzeit ausgebaut, in den nächsten Monaten und Jahren sollen einige weitere Gebiete angeschlossen werden. Eine Übersichtskarte über die Gebiete und ein Straßenverzeichnis finden Sie auf unserer Website.

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