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CO2-Kostenaufteilung

Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten

Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieterinnen und Vermietern und Mieterinnen und Mietern – je nachdem, welche Verantwortung und welchen Einfluss sie auf den CO-Ausstoß eines bestimmten Wohngebäudes haben. Im Folgenden informieren wir Sie, welche Auswirkungen das Gesetz für Sie als Mieter oder als Vermieter hat und wie Sie hiermit umgehen können.

CO2KostAufG – kurz erklärt 

  • Früher konnten Vermieterinnen und Vermieter die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett auf die Mieter umlegen.
  • In den das Jahr 2023 betreffenden Betriebskostenabrechnungen in 2024 ist auch den Vermieterinnen und Vermietern ein Teil der CO2-Kosten aufzuerlegen. Wie hoch dieser Teil ist, bemisst sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Woher kommen die aufzuteilenden CO2-Kosten?
Wen betrifft das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten?
Wie werden die Kosten berechnet und aufgeteilt?
Wo finde ich die Daten für die Berechnung?
Wer muss sich kümmern?

Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG
Fritz-Müller-Straße 60, 73730 Esslingen am Neckar

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