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22. Oktober 2026

Änderungen beim „Heizungsgesetz“: Was Hausbesitzer wissen sollten

Ein Haus welches saniert wird und ein Gerüst drumherum steht.

Viel wurde in den letzten Jahren über das „Heizungsgesetz“ diskutiert. Inzwischen hat das Gebäudemodernisierungsgesetz das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Was bedeutet das für Hausbesitzer? Wir haben SWE-Energieberater Markus Kiefer gefragt.

Was gilt aktuell, wenn meine Heizung kaputt geht?

Markus Kiefer: Grundsätzlich können Sie zwischen allen gängigen Heizungsarten wählen – etwa Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse, Gas, Öl oder eine Kombi-Lösung. Die Vorgabe, neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde abgeschafft. 

Allerdings müssen neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen. Dieser Anteil steigt von 10 Prozent im Jahr 2029 in mehreren Schritten auf 60 Prozent im Jahr 2040. Das ist die sogenannte Bio-Treppe.

In Baden-Württemberg gilt zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Demnach sind beim Heizungstausch 15 Prozent erneuerbare Energien – oder Ersatzmaßnahmen – vorgeschrieben. Das gilt schon seit 2015.

Welche Optionen sind sinnvoll?

Markus Kiefer: Das hängt vom Gebäude und der vorhandenen Heizungsinstallation ab. Eine elegante Lösung ist der Anschluss ans Fernwärmenetz. Hausbesitzer sollten unbedingt prüfen, ob Fernwärme in ihrer Straße verfügbar oder ob der Ausbau geplant ist.

Wo in absehbarer Zeit kein Wärmenetz verfügbar ist, können Wärmepumpen oder Biomasse Lösungen sein. Wer sich für eine Gasheizung entscheidet, muss mit steigenden Kosten in den nächsten Jahren rechnen.

Unabhängig von der Heizungsart lohnt es sich, den Energieverbrauch zu senken, zum Beispiel durch gute Dämmung. Das spart Heizkosten und schützt im Sommer auch vor Hitze.

Gibt es noch Fördergelder für den Heizungstausch?

Markus Kiefer: Ja, es gibt weiterhin Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Grundförderung für effiziente Heizungen liegt wie bisher bei 30 Prozent. Bis Mitte 2028 gibt es zudem den Klimageschwindigkeitsbonus. Dazu kommt ein Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer, der aber nun stärker sozial gestaffelt ist. Allerdings stehen die Förderprogramme unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Unsere Bio-Erdgastarife

Wo ein Anschluss an das Fernwärmenetz nicht verfügbar oder in absehbarer Zeit nicht geplant ist, kann Erdgas eine Alternative sein. 

CleverErdgas Bio10 enthält 10 Prozent Biogas und kann damit eine Brücke in die Energiezukunft sein – für alle, die schrittweise auf einen höheren Anteil erneuerbarer Energie setzen möchten. Um das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg zu erfüllen, kann dieser Tarif mit weiteren Maßnahmen kombiniert werden, zum Beispiel mit einem Sanierungsfahrplan. 

Mit CleverErdgas Bio65 sind Sie dauerhaft auf der sicheren Seite: Der Tarif enthält 65 Prozent Biogas und bietet damit einen besonders hohen Anteil erneuerbarer Energie. Das Bioerdgas wird aus biogenen Reststoffen und Abfällen erzeugt.

Förderberatung

Ob grundlegende Sanierung zum Effizienzhaus oder einzelne Maßnahmen: Die SWE-Energieberater helfen bei der Suche nach passenden Förderprogrammen und geben Tipps zur Antragsstellung. Als eingetragene Energie-Effizienz- Experten können sie Anträge sowie die korrekte Verwendung nach der Umsetzung gegenüber der KfW oder dem BAFA bestätigen.

Wichtig: Förderanträge müssen bereits vor Antragstellung von unseren Energieberatern begleitet und beraten werden. Telefonische Erstberatungen sind kostenlos.

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