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CO2-Kostenaufteilung

Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten

Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieterinnen und Vermietern und Mieterinnen und Mietern – je nachdem, welche Verantwortung und welchen Einfluss sie auf den CO₂-Ausstoß eines bestimmten Wohngebäudes haben. Im Folgenden informieren wir Sie, welche Auswirkungen das Gesetz für Sie als Mieter oder als Vermieter hat und wie Sie hiermit umgehen können.

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