03. September 2025

Bürgerbeteiligungen haben sich als Mittel zur Finanzierung von Energiewende Projekten bewährt. SWE-Geschäftsführer Jörg Zou erklärt die Vorteile.
Zou: Ein Genussrecht ist eine Beteiligung an einem Unternehmen – hier an den Stadtwerken Esslingen. Anleger erhalten vertraglich vereinbarte Zinszahlungen, sofern entsprechende Gewinne erzielt wurden. Bei Kündigung erfolgt in der Regel die Rückzahlung des Nennbetrags.
Zou: Die Stadtwerke Esslingen wollen die Energiewende in der Region noch schneller voranbringen. Das schaffen wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern. Denn für diese Generationenaufgabe sind große Investitionen notwendig.
Zou: Das Genussrecht bietet mit seiner festen Verzinsung ein attraktives Chancen-Risiko-Verhältnis. Anleger sind am gesamten Unternehmen beteiligt, wodurch eine Risikostreuung erfolgt – nicht nur an einem einzelnen Projekt.
Zou: Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Privatanleger, aber auch an juristische Personen. Allerdings ist das Emissionsvolumen auf 6 Millionen Euro begrenzt. Das heißt, wenn die Nachfrage größer ist als das Angebot, treffen wir eine Auswahl anhand festgelegter Kriterien.
Zou: Nein, es fallen keine Gebühren oder Provisionen für Kauf oder Verwaltung an.
Clever Wämeausbau ES 1.0: So können Sie mitmachen:
Mindest-Anlagebetrag: 500 Euro (pro Person)
Höchst-Anlagebetrag: 25.000 Euro (pro Person)
Verzinsung: 3,2 Prozent (Basis), 3,7 Prozent (Premium)
Mindestlaufzeit: Fünf volle Beteiligungsjahre (1.1.–31.12.)
Kündigungsfrist: 12 Monate zum Ende des Beteiligungsjahrs
Den Anlegerservice vom SWE-Team Bürgerbeteiligung erreichen Sie zu folgenden Zeiten telefonisch:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
und am Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Telefon: 0711 3907-444
E-Mail: brgrbtlgng-sslngnnlgr-srvcd