Unsere Flüssiggaslagerung am Standort Wärmeversorgung Scharnhauser Park und die Störfallverordnung (12. BImSchV) Öffentlichkeitsinformation nach § 8a Störfallverordnung
Betreiber:
Stadtwerke Esslingen a.N. GmbH & Co. KG
Fritz-Müller-Str. 60
73730 Esslingen
Standort des Lagers:
Wärmeversorgung Scharnhauser Park GmbH
In den Holzwiesen 50
73760 Ostfildern-Nellingen
Der Betriebsbereich dient der Lagerung von Flüssiggas zur Spitzenlastabdeckung.
Der verantwortungsvolle und sichere Umgang mit den von uns betriebenen Anlagen ist ein wichtiges Element unserer Unternehmenspolitik. Unsere Mitarbeiter sind sich durch entsprechende Schulung ihrer Verantwortung bewusst und arbeiten aktiv an einem sicheren Betrieb der Lager- und Versorgungsanlagen.
Der Betriebsbereich gehört zur „unteren Klasse“ nach StörfallV und unterliegt den Grundpflichten der §§ 3 – 8a StörfallV. Er wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart nach § 7 Abs.1 StörfallV am 10.05.2017 angezeigt.
Gehandhabte Stoffe nach Anhang I StörfallV:
Flüssiggas (Butan): Nr. 2.1 Verflüssigte entzündbare Gase
Flüssiggas ist ein extrem entzündbares Gas (H220), steht unter Druck und kann bei Erwärmung explodieren (H280)
Bei einem Störfall werden umgehend gemäß Notfall- und Alarmplan die öffentlichen Rettungsdienste alarmiert, die in der Anlage unterwiesen sind. Sollte eine Warnung unserer Nachbarn erforderlich werden, werden geeignete Verhaltensanweisungen durch die Rettungskräfte gegeben.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der Anlage erfolgte am 25.04.2022 durch das zuständige
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 5 Umwelt
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 / 904-0
E-Mail: btlng5rpsbwld
Ausführliche Informationen hierzu und dem Überwachungsplan erhalten Sie dort auf Anfrage.
Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher und privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen erhalten Sie ebenfalls bei der vorgenannten Stelle.
Für den Fall, dass dennoch einmal eine Störung auftreten könnte, die Sie als Nachbarn unseres Betriebs betrifft, können Sie vorsorglich weitergehende Informationen über die Gefahren und unsere Sicherheitsvorkehrungen abrufen:
Website: www.swe.de oder Telefon: 0711 / 3907-382
Informationen über Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 8a der Störfallverordnung (12. BImSchV)
Am Standort Ostfildern betreiben wir, die Stadtwerke Esslingen, eine Flüssiggaslageranlage und eine Holzhackschnitzelkraftwerksanlage (Holzheizkraftwerk Scharnhauser Park, HKS). Der Betriebsbereich dient der Lagerung von Flüssiggas zur Spitzenlastabdeckung.
Bereits bei der Anlagenerrichtung und für den Betrieb wurden deshalb in Zusammenarbeit mit den Behörden technische und organisatorische Vorkehrungen nach neuestem Stand der Sicherheitstechnik getroffen, die die Einhaltung der Umwelt- und Sicherheitsvorschriften gewährleisten. Das Gefahrenpotential von eventuellen Störfällen ist dadurch weitestgehend minimiert.
Die Störfallverordnung hat das Ziel, Risiken und Gefahren industrieller Störfälle für die Öffentlichkeit zu verringern sowie im Fall eines Falles die Nachbarschaft und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu schützen. Dadurch sind wir verpflichtet, unsere Nachbarn in regelmäßigen Abständen über Sicherheitsmaßnahmen und über das richtige Verhalten bei Störungen zu informieren.
Die folgende Informationsschrift ist Teil unserer Sicherheitsvorsorge und gemäß § 8a der Störfallverordnung allen Personen bekannt zu geben, die von einem Störfall betroffen sein könnten. Hier finden Sie wichtige Informationen und Hinweise für das richtige Verhalten im Falle einer Störung.
Bitte lesen Sie die Information aufmerksam durch und bewahren Sie diese bitte griffbereit auf.
Darüber hinaus finden Sie die Informationen unter „Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a der Störfallverordnung“.
1. Betreiber und Anschrift des Betriebsbereichs
Stadtwerke Esslingen a.N. GmbH & Co. KG
Fritz-Müller-Straße 60
73730 Esslingen a.N.
Standort des Lagers:
Wäreversorgung Scharnhauser Park GmbH
In den Holzwiesen 50
73760 Ostfildern-Nellingen
2. Bestätigung
Die Flüssiggaslageranlage stellt einen Betrieb der unteren Klasse nach § 2 Nr. 1StörfallV (12. BImSchV) dar und unterliegt den Grundpflichten nach StörfallV.
Die Anlage wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart nach § 7 Abs.1 StörfallVam 10.05.2017 angezeigt.
3. Tätigkeiten im Betriebsbereich am Scharnhauser Park
In unserem Holzheizkraftwerk wird der von den Esslinger Häckselplätzen angelieferte Grünschnitt verbrannt. Die entstehende Hitze wird auf Silikonöl übertragen, das bei 300° C mit hohem Druck verdampft, und dadurch eine Turbine zur Stromerzeugung antreibt. Zudem wird durch den Dampf das Wasser für die Nahwärmeleitungen zum Wohngebiet Scharnhäuser Park erwärmt. Das gelagerte Flüssiggas dient zur Abdeckung von Spitzenlasten bei Wärme und Strom.
4. Gefährliche Stoffe im Betriebsbereich
An gefährlichen Stoffen, von denen ein Störfall ausgehen kann wird bei uns nurFlüssiggas gehandhabt:
Bedeutung:
2.1 Verflüssigte entzündbare Gase, Kategorie 1 oder 2 (einschließlich Flüssiggas) und Erdgas
Hinweis:
Flüssiggas ist ein extrem entzündbares Gas (H220), steht unter Druck und kann bei Erwärmung explodieren (H280)
Eingesetzte Stoffe:
Flüssiggas (Butan)
5. Warnung und fortlaufende Information über den Verlauf eines Störfalls und Verhaltensregeln
Im Falle einer Störung mit möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erfolgen Warnungen entweder mit Hilfe von Lautsprecherdurchsagen durch die Polizei und Feuerwehr oder über Rundfunksender.
Wir bitten Sie bei Warnungen die nachfolgenden Hinweise unbedingt zu beachten:
Bitte leisten Sie den Aufforderungen von Einsatz- und Rettungskräften Folge!
Begeben Sie sich aus dem Gefahrenbereich
- Achten Sie auf die Windrichtung. Umgehen Sie den Schadensort auf der dem Wind zugewandten Seite.
Suchen Sie sofort geschlossene Räume auf.
- Schließen Sie alle Türen und Fenster.
- Schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen aus.
- Helfen Sie Kindern, älteren oder behinderten Menschen.
- Nehmen Sie, wenn nötig, Passanten auf.
Schalten Sie das Radio ein und achten Sie auf Durchsagen.
- Meldungen über ein eventuelles Schadensereignis erhalten Sie über: SWR 1 MHZ 94,7 / SWR 2 MHZ 105,7 / SWR 3 MHZ 92,2 / SWR 4 MHZ 90,1 / Videotexttafel 194 des SWR 3-Fernsehens
- Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn über die Durchsagen
- Lassen Sie das Radio eingeschaltet. Die Meldungen und Verkehrs- empfehlungen werden nach Bedarf aktualisiert. Selbstverständlich erfahren Sie auch wenn die Gefahr vorüber ist.
Was Sie nicht tun sollten.
- Behindern Sie nicht die Einsatzkräfte
- Begeben Sie sich auf keinen Fall zum Schadensort, wenn Sie nicht selbst helfen können. Durch einen Aufenthalt am Schadensort können Sie sich und andere in erhebliche Gefahr bringen.
- Blockieren Sie nicht unnötig die Telefonleitungen und das Mobilfunknetz. Telefonieren Sie nicht, wenn Sie nicht unmittelbar gefährdet sind. Sie behindern sonst vielleicht lebensrettende Maßnahmen.
6. Letzte Vor-Ort-Besichtigung
Das Regierungspräsidium Stuttgart führt regelmäßig eine Vor-Ort-Besichtigung durch, die letzte Besichtigung fand am 25.04.2022 statt.
Informationen hierzu sowie zum Überwachungsplan erhalten Sie auch beim
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 5
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 / 904-0
E-Mail: btlng5rpsbwld
7. Weitere Informationen
Weitere Informationen über unsere Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen teilen wir Ihnen gerne mit. Bei Fragen steht Ihnen unser Beauftragter für Umweltschutz und Sicherheit, Herr Huckebrink, unter der Telefonnummer 0711 / 3907-382 zur Verfügung.
Darüber hinaus erhalten Sie auch vom Regierungspräsidium Stuttgart, siehe oben, entsprechende Informationen.