Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert weiterhin den Austausch fossiler Heizungen durch klimafreundliche Heizsysteme, beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen sowie den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Förderung erfolgt über die KfW.
Für den Heizungstausch sind ab dem 21.07.2026 folgende Investitionszuschüsse vorgesehen:
- Grundförderung: 30 Prozent
Wer eine bestehende Heizung durch eine klimafreundliche Heizungsanlage ersetzt oder einen Anschluss an ein Wärme- bzw. Gebäudenetz herstellt, erhält einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Grundförderung steht Eigentümern von Wohngebäuden unabhängig von der Art der neuen förderfähigen Heiztechnik zur Verfügung.
- Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent
Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus erhalten. Dieser beträgt:
• 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
• 30 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
• 10 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €
Die Einkommensförderung soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen insbesondere für Haushalte mit geringeren Einkommen erleichtern.
• Familienzuschlag:
Für Familien im selbst genutzten Eigentum mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze beim Einkommensbonus um 10.000 €.
• Maximaler Zuschuss:
Bis zu 80 % bei Einkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind), maximal 70 % bei höheren Einkommen.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent
Für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen wird weiterhin ein zusätzlicher Bonus gewährt. Ab dem 21.07.2026 beträgt dieser 16 % und verringert sich in den Folgejahren planmäßig weiter um 4 Prozentpunkte pro Halbjahr.
Maximale Förderung:
Durch die Kombination aus Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus beträgt die maximale Förderquote 80 % der förderfähigen Kosten.
Für die erste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern werden künftig maximal 28.000 € Investitionskosten berücksichtigt, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten.
So stellen Sie einen Antrag:
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über die KfW. Voraussetzung ist eine förderfähige Heizungsanlage beziehungsweise ein förderfähiger Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Aktuelle Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie unter www.kfw.de. Sie wünschen eine Beratung? Das Team der SWE-Energieberatung unterstützt Sie gerne mit Informationen: beratung@swe.de oder 0711 / 3907 348.